[1] Schiff: Ein Staatsschiff ist ein entweder im direkten staatlichen Eigentum stehendes oder indirekt von einem Staat für öffentliche Zwecke verwendetes Schiff. Zur Gruppe der Staatsschiffe wurden in älterer Zeit im Wesentlichen nur Kriegsschiffe gezählt.
Ein Staatsschiff ist ein entweder im direkten staatlichen Eigentum stehendes oder indirekt von einem Staat für öffentliche Zwecke verwendetes Schiff.
Zur Gruppe der Staatsschiffe wurden in älterer Zeit (etwa um 1900) im Wesentlichen nur Kriegsschiffe gezählt. Heute fasst man damit unter anderem Kriegs-, Behörden- und Forschungsschiffe, darüber hinaus auch Staatsyachten, Staatshandelsschiffe sowie weitere zusammen. Der Status als Staatsschiff wird durch das Führen eigener Kriegs- oder Dienstflaggen kenntlich gemacht. Rechtlich werden Staatsschiffe in einer Vielzahl von Fällen gesondert behandelt.