[1] im engeren, kirchlichen Sinn, oft als Schmähwort gebraucht:
[a] das Entwickeln, Vertreten oder Befolgen einer Lehre, die der als rechtgläubig vorausgesetzten widerspricht und deshalb von deren Vertretern verurteilt wird. Rechtgläubig bezeichnet dabei eine christliche Denomination, oft die katholische oder orthodoxe, die ein verbindliches Dogma aufzustellen und zu vertreten imstande und willens ist
[b] eine solche abgelehnte Lehre selbst
[c] die Anhängerschaft, Bewegung einer solchen abgelehnten Lehre
[1a] das Entwickeln, Vertreten oder Befolgen einer Lehre, die der als rechtgläubig vorausgesetzten widerspricht und deshalb von deren Vertretern verurteilt wird. Rechtgläubig bezeichnet dabei eine christliche Denomination, oft die katholische oder orthodoxe, die ein verbindliches Dogma aufzustellen und zu vertreten imstande und willens ist
[1b] eine solche abgelehnte Lehre selbst
[1c] die Anhängerschaft, Bewegung einer solchen abgelehnten Lehre
[2] im übertragenen Sinne, oft mit ironischer Spitze gegen die entsprechende „Rechtgläubigkeit“ oder sogar gegen sowohl die „Rechtgläubigen“ wie die „Andersgläubigen“:
[a] das Abweichen von einer herrschenden Meinung oder einer allgemein als wahr ausgegebenen Theorie
[b] eine solche abweichende Meinung oder Theorie
[c] die Gruppe, Bewegung, Partei, Fraktion … der abweichend Denkenden
[2a] das Abweichen von einer herrschenden Meinung oder einer allgemein als wahr ausgegebenen Theorie
[2b] eine solche abweichende Meinung oder Theorie
[2c] die Gruppe, Bewegung, Partei, Fraktion … der abweichend Denkenden
[3] Ketzerei, Heidentum : Gnosis, Häresie, Irrglaube
[4] Trennen : Glaubensgemeinschaft, Häresie, Sekte