[1] Auto, Fahrt : Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Neuwagen
Unter einem Vorführwagen ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu verstehen, das einem Neuwagenhändler im Wesentlichen zum Zwecke der Vorführung dient oder gedient hat und noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war. Der Begriff Vorführwagen enthält nach Ansicht des BGH keine Aussage über das Alter des Fahrzeuges.