[1] Recht: Verdachtsstufe in Deutschland, bei der die Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet sind
Anfangsverdacht ist eine der Verdachtsstufen bei der Strafverfolgung in Deutschland. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts sind die Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. Der Anfangsverdacht ist abzugrenzen vom hinreichenden sowie vom dringenden Tatverdacht.
|
|
|
Wort | Synonyme |
Anfangsverdacht | Vermutung |
Anfangsverdacht | Verdacht |
Anfangsverdacht | Verdächtigung |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Anfangsverdacht | initial suspicion | en |