Der Genitiv [ˈɡeːnitiːf] (auch [ˈɡɛnitiːf]), seltener Genetiv, veraltet Genitivus, Genetivus, von lateinisch [casus] genitivus/genetivus, deutsch ‚die Abstammung bezeichnend[er Fall]‘, in der deutschen Schulgrammatik auch 2. Fall, Wes-Fall oder Wessen-Fall; veraltet Zeugefall, ist ein Kasus, und somit eine Deklinationsform, deren typischste Funktion die Markierung von Attributen ist (also von Substantiv[grupp]en, die von einem anderen Substantiv abhängen). Beispiele im Standarddeutschen sind: „das Haus des Nachbarn“, „der Klang einer fernen Glocke“. Daneben tritt der Genitiv auch bei Ergänzungen von Präpositionen, Adjektiven und Verben auf, sowie in bestimmten adverbiellen Funktionen.
In den meisten deutschen Dialekten findet sich der Genitiv höchstens noch bei Personennamen und Verwandtschaftsbezeichnungen sowie in festen Wendungen. Eine Ausnahme stellen etliche Mundarten des Walliser- und Walserdeutschen dar, die zumindest noch bis in die jüngere Vergangenheit über einen vollumfänglich funktionablen Genitiv verfügten. Mehr lesen