Namenspapiere sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und Übergabe übertragen werden kann. Die Leistung soll direkt (recta) an die im Papier benannten Empfänger erfolgen, weshalb Rektapapiere nicht zum Umlauf bestimmt sind. Das Abtretungserfordernis und die meist nicht direkt gesetzlich vorgesehene Übergabe sind Hindernisse, die die Verkehrsfähigkeit der Rektapapiere erheblich einschränken.
Wort | Synonyme |
Rektapapier | Namenspapier |