Augenoptiker sind auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen – in der Regel Brillen und Kontaktlinsen – sowie auf das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen spezialisiert. Zur Berufsausübung gehört die Durchführung von Sehtests, die Vermessung des dioptrischen Apparates der Augen, die Bestimmung und Korrektur optischer Fehlsichtigkeiten, sowie die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Wahl der Fassung, Gläsertypen und Hilfsmitteln wie Lesegeräten und Lupen bei Sehbehinderten. Auch die Prüfung zum Beispiel des beidäugigen Sehens sind Bestandteil des Leistungsspektrums. Gleichwohl besitzt die Augenoptik die Möglichkeit anhand von screening-Tests Auffälligkeiten am Auge aufzudecken und diese Verdachtsdiagnosen dann beim Facharzt abklären zu lassen. International können diese Aufgaben durch Gesetze und Berufsordnungen unterschiedlich geregelt sein.
In Deutschland ist die Qualifizierung in Gesellen/innen & Meister/innen unterteilt. In jeder Betriebsstätte gibt es durch die Berufsordnung die Meisterpräsenz-pflicht, d. h. es muss ein Meister/in verantwortlich und präsent die Betriebsstätte leiten.
Diplom-Ingenieure haben dieselben Rechte wie Meister/innen und dürfen auch eine Betriebsstätte führen.
Im englisch-sprachigen Raum nennt man die Meister auch optometrists.