Hausgenosse ist ein nicht genau umrissener juristischer Begriff, der in den Rechtsordnungen deutschsprachiger Länder Personen besonders qualifiziert. Er bezeichnet Personen, die im selben Haus oder Haushalt leben. Insbesondere: familienrechtlich verbundene Personen, vor allem Verwandte des Hausherrn und verschwägerte Personen sowie Lebensgefährten und deren Kinder bzw. Verwandte etc.
Personen, die in einem Abhängigkeits- oder Besoldungsverhältnis zum Hausherrn (Dienstherrn) stehen
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Wort | Synonyme |
Hausgenosse | Mitbewohner |