Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Handwerksausübung im stehenden Gewerbe, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereichs.
Die zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehörende Handwerksordnung ist ein Spezialgesetz zur Gewerbeordnung und bezüglich der Bestimmungen zur Berufsbildung im Handwerk ein Spezialgesetz zum Berufsbildungsgesetz.