Als Gesichtsrekonstruktion wird der Versuch bezeichnet, das äußere Erscheinungsbild des Gesichtes bzw. des Kopfes verstorbener oder verschollener Personen in einem möglichst lebensnahen dreidimensionalen Modell nachzubilden. Zur Anfertigung von Gesichtsrekonstruktionen werden in der Regel vorliegende Schädelteile oder Daten aus medizinischen bildgebenden Verfahren verwendet, gegebenenfalls auch Fotografien der Person in Verbindung mit anatomischen Erkenntnissen aus der forensischen Medizin.