Waldfrevel oder Forstfrevel war in Österreich und Deutschland das Betreten, die Beschädigung des Waldes und die Holzernte durch nicht berechtigte Personen in einem in Privatbesitz stehenden Wald. Er wurde nach dem Forststrafrecht meist durch Strafgelder, aber auch durch Arreststrafen, Züchtigung, Zwangsarbeit, Zuchthaus oder Landesverweisung geahndet.