Freiraumplanung ist der planerische Umgang mit unbebauten, offenen Flächen (Freiflächen) im urbanen Raum. Sie umfasst eine Teilaufgabe von Landschaftsarchitektur. Ihre Leistungen bestehen in der Planung ästhetisch, ökologisch und sozial konsistenter Freiraumstrukturen im impliziten Zusammenhang mit urbanen und suburbanen Strukturen. Sie ist damit ein Teil der Stadtplanung. Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes begründet. Historisch beruht sie auf der städtischen Grünplanung und der regionalen Landschaftsentwicklung. Mitunter wird der Begriff der Freiraumplanung auch synonym zu „Landschaftsarchitektur in der Stadt“ verwendet.