Grenzlehren sind Lehren, die die zulässigen Höchst- und Mindestmaße eines Prüflings verkörpern. Geprüft wird mit Grenzlehren, ob das Istmaß eines Prüflings innerhalb der Toleranz eines vorgegebenen Sollmaßes liegt. Im Gegensatz zum Messen mit beispielsweise einem Messschieber oder einer Messschraube erhält man kein Maß in Form eines Zahlenwertes, sondern es lässt nur die Aussage zu, ob der Prüfgegenstand maßhaltig und eventuell formhaltig ist. Der große Vorteil einer Grenzlehre ist, dass diese billiger als z. B. eine Dreipunkt-Innenmessschraube ist und es trotzdem sehr gut möglich ist, herauszufinden, ob das bearbeitete Werkstück „Ausschuss“, „Gut“ oder „Nacharbeit“ ist.
Wort | Synonyme |
Grenzrachenlehre | Grenzlehre |
Grenzrachenlehre | Kaliberlehre |