[1] zufälliger Fund
Als Zufallsfund bzw. als sogenannte Zufallserkenntnis bezeichnet man im Strafverfahrensrecht jede rechtmäßig erlangte Beweisinformation, die im Strafverfahren zu einem Zweck verwendet wird oder verwendet werden soll, der nicht dem ursprünglichen, die Informationserhebung legitimierenden Zweck entspricht. Dies sind zumeist Beweismittel oder Hinweise auf Straftaten, die im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden gefunden werden.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Zufallsfund | scoprimento per caso | it | m |