[1] Politik, Wahlrecht: Stimme mit der der Wahlberechtigte eine Partei wählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Stärke der einzelnen Parteien bei der Zusammensetzung des gesamten Parlamentes. [2] Wahl : Briefwahl, Erststimme, Probeabstimmung
Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben, mit der er einen Bewerber im Wahlkreis wählt. Die Gültigkeit der Zweitstimme bleibt von einer eventuellen Ungültigkeit der Erststimme unberührt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Zweitstimme | second vote | en | |||
Zweitstimmen | second votes | en |