Ein Mittelzentrum bezeichnet in der Raumordnung und Wirtschaftsgeographie in Deutschland einen zentralen Ort der mittleren Stufe nach dem System der zentralen Orte, das der Geograph Walter Christaller 1933 entwickelt hat. Die Bedeutung eines Ortes bestimmt sich weniger nach seiner Größe als nach seiner Infrastruktur im Vergleich zur näheren Umgebung. Sie wird in die dreistufige Skala Oberzentrum – Mittelzentrum – Unterzentrum oder Grundzentrum eingeordnet. In einigen Bundesländern gibt es das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums; in Sachsen kennt die Raumordnung auch noch das Mittelzentrum im Verdichtungsraum und das Mittelzentrum als Ergänzungsstandort im Ländlichen Raum.