Ein Zwangsverwalter ist eine natürliche Person, die im Zuge der Anordnung eines Zwangsverwaltungsverfahrens durch das Vollstreckungsgericht selbständig und wirtschaftlich nach pflichtgemäßem Ermessen ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht bewirtschaftet. Die Rechtsstellung des Zwangsverwalters ist in § 1 Zwangsverwalterverordnung legal definiert.