[1] Rechtswesen: Eigentumsaufgabe; der Eigentümer gibt in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten den Besitz an der Sache (§ 90 BGB) auf, beispielsweise Müll oder Sperrmüll
Dereliktion bezeichnet als Rechtsbegriff die Aufgabe des Besitzes an einer Sache in der erkennbaren Absicht der Preisgabe des Eigentums durch den Eigentümer.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Dereliktion | dereliction | en | ||
1 | Dereliktion | dereliktion | sv |