Unter Selbstveranlagung versteht man in Deutschland die rechtsverbindliche Ermittlung der Steuerlast durch den Steuerpflichtigen. Die eingereichte Steuererklärung steht einem Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. In der Regel handelt es sich um Steueranmeldungen. Die Finanzverwaltung überprüft die eingereichten Steuererklärungen in maschinellem Verfahren unter Heranziehung von Risikomanagementsystemen. Eine weitere Möglichkeit der Überprüfung besteht in der Durchführung einer Außenprüfung durch die Finanzverwaltung.